Impressum

IT-Werkstatt

Wolfgang Eggenhofer



Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Hans-Czettel-Gasse 30

2483 Ebreichsdorf

Österreich


AGB

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen juristischen Personen und der Firma Wolfgang Eggenhofer (im folgenden IT-Werkstatt genannt). Alle Dienstleistungen für juristische Personen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. IT-Werkstatt erbringt für den Auftraggeber (im folgenden AG genannt) insbesondere Dienstleistungen im Bereich IT-Beratung und Software-Entwicklung. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Widerspricht der AG innerhalb von vier Wochen nicht, gelten diese als vereinbart.

Angebote sind unverbindlich und können durch den AG im am Beleg angegebenen Zeitraum per E-Mail angenommen werden. Aufträge gelten erst durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail) von IT-Werkstatt als angenommen. Wichtige Änderungen seitens des AG in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-ID, etc) hat der AG IT-Werkstatt umgehend mitzuteilen. Die Transferierung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit IT-Werkstatt auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch IT-Werkstatt.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom AG akzeptierten schriftlichen Angebots. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Bestätigung durch IT-Werkstatt per E-Mail. Entfällt eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder sind einzelne Punkte unklar definiert, liegt es im Ermessen von IT-Werkstatt, wie und in welchem Umfang diese Punkte ausgeführt werden.

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Gültig ist stets der auf der Homepage ausgewiesene Preis bzw. das individuell vereinbarte Angebot. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen durch den AG zu entlohnen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Rechnung fällig und ohne jeden Abzug sowie spesenfrei für den Empfänger zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen sowie Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. zu berechnen. Weiters trägt der säumige Zahler sämtliche Kosten von IT-Werkstatt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Eintreibung notwendig und nützlich sind. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den üblichen und gesetzlich anwendbaren Tarifen der jeweiligen Intervenienten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass IT-Werkstatt im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person/Firma gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden dürfen. Der AG erklärt sich mit Abschluss des Vertrages außerdem dazu bereit, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über seine Person/Firma an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Registrierung von Domains und die Anmeldung in Suchmaschinen, und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss öffentlich werden können. Außerdem gilt dies für die Übermittung der Daten an Kooperationspartner zur Auftragserfüllung. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich IT-Werkstatt die Weitergabe an Dritte, die nicht an der Erledigung des Auftrags beteiligt sind, zu unterlassen. Es gelten weiters die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss IT-Werkstatt schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. IT-Werkstatt behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies wird dem AG schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung bis einen Monat vor Ablauffrist erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Die Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail zu vollziehen.

Der AG verpflichtet sich alle die ihm während der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten bzw. bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen geheim zu halten. Die gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

Der AG hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch IT-Werkstatt, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich oder per E-Mail unter Beschreibung des Mangels, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Der AG ist verpflichtet, IT-Werkstatt bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. IT-Werkstatt haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem AG nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von IT-Werkstatt durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Regresszahlungen und Schäden kann IT-Werkstatt grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der AG die von IT-Werkstatt gelieferte Website oder Software ändert oder in jeglicher Form umgestaltet, dazu zählen auch Updates der Komponenten. Gleiches gilt für Mängel, die durch Bedienungsfehler auftreten.

IT-Werkstatt haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Die hier aufgeführte Reglungen gelten auch für Personen, die IT-Werkstatt mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart werden. An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von IT-Werkstatt gebunden. Sollten in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen. Als Gerichtsstand wird Wiener Neustadt vereinbart. Zur Anwendung kommt österreichisches Recht.